
Für Bauherren, die energieeffizient bauen wollen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw-foerderbank.de ) unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Doch anders als es die Bezeichnungen suggerieren, sind Niedrigenergiehaus – KfW40-, KfW60-, KfW-Effizienzhaus 55/80, Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus keine geschützten Begriffe. Auch Festlegungen seitens bauwissenschaftlicher Norminstitute gibt es hier nicht.
Die KfW fördert energieeffizientes Bauen mit besonders zinsgünstigen Darlehen. Mit in Kraft treten der neuen Energieeinsparverordnung am 01.10.2009 gibt es neue Programme.
Gefördert wird*:
> die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime
> die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
> die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude
Gefördert werden nur Gebäude, deren Energiebedarf deutlich niedriger ist als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert.
Die Faustregel lautet: Je geringer der Energieverbrauch, desto günstiger die Zinsen.
Wer kann Anträge stellen?
Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert.
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst. Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis EnEV2007 fort.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (EnEV2009) beträgt somit nur 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV2009 (Referenzgebäude).
*Quelle: www.kfw-foerderbank.de
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007)
Anträge können noch bis zum 31.12.2009 gestellt werden.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)
Anträge können noch bis zum 31.12.2009 gestellt werden.
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
Anträge können ab 01.10.2009 gestellt werden.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
Anträge können ab 01.10.2009 gestellt werden.